Erbpacht

Macht man vom so genannten Erbbaurecht Gebrauch, so wird ein Grundstück für einen Zeitraum von bis zu 99 Jahren mittels eines monatlichen oder jährlichen Erbbauzinses gepachtet. Zusammenfassend kann gesagt werden: Der Käufer erwirbt eine Immobilie, ohne dabei das Grundstück zu kaufen.

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