Alleinauftrag
Ein „Alleinauftrag“, „Makleralleinauftrag“ oder auch „Maklerdienstvertrag“ bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und seiner Immobilienmakler.
Das bedeutet beispielsweise, dass sich ein potenzieller Immobilienverkäufer vertraglich an einen Makler bindet, der sich wiederum gleichzeitig verpflichtet, seine Dienstleistung zu erbringen.
