Dachgeschoss-Ausbau
Grundsätzlich gilt: Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Baubehörden genau, bevor Sie mit dem Ausbau Ihres Dachgeschosses beginnen – denn die zu erfüllenden Bedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Meistens erfolgt ein Dachgeschoss-Ausbau zur Wohnflächennutzung einige Zeit nach dem restlichen Umbau des restlichen Hauses. In diesem Fall muss über das zuständige Bauamt eine Genehmigung der Nutzungsänderung eingeholt werden. Diese muss zwingend vor dem Baubeginn erfolgen, weil eine nachträgliche Erteilung einer Genehmigung nicht möglich ist. Das bedeutet, dass jeder Ausbau eines Dachgeschosses ohne entsprechende Genehmigung illegal ist. Zu den genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen gehört neben dem Ausbau zur Wohnfläche auch der Einbau neuer Dachfenster. Wenn Sie Ihr Dachgeschoss renovieren wollen, benötigen Sie jedoch keine Baugenehmigung. Sollte sich von außen das optische Erscheinungsbild des Dachgeschosses verändern, sind Sie verpflichtet, Ihre Nachbarn hierüber zu informieren.
Wichtige Faktoren, die beim Ausbau eines Dachgeschosses berücksichtigt werden müssen, sind neben der Berechnung der Wohnflächen, der Brandschutz (inklusive Fluchtwege) auch die Wärmedämmung, die Statik sowie die Einhaltung der Energiesparverordnung.
Haben Sie sich endgültig für den Ausbau Ihres Dachgeschosses entschieden, ist es empfehlenswert, eine Bauvoranfrage an das zuständige kommunale Bauamt zu richten, um mögliche Hindernisse oder Schwierigkeiten im Vorfeld zu erfragen. Auch sollten Sie eine Firma inklusive eines Kostenvoranschlags zu Rate ziehen.
