Grundbuch

Das Grundbuch ist ein von den zuständigen Ämtern der jeweiligen Kommune geführtes (öffentliches) Register, in welchem dokumentiert wird, wem eine Immobilie und/oder das entsprechende Grundstück gehört.

Darüber hinaus enthält es Angaben über die/den Eigentümer, Lasten und Beschränkungen (z. B. Vorkaufsrechte, Wohnrechte), Grundpfandrechte (z. B. Hypotheken, Grundschulden) etc.

 


 

Was ist bei einer Eintragung ins Grundbuch zu beachten?

Eine Eintragung in das Grundbuch erfolgt grundsätzlich durch einen Notar bzw. eine Notarin. Denn sowohl für eine Eintragung als auch für eine Löschung ist eine beglaubigte bzw. öffentlich beurkundete Erklärung notwendig.

Ausnahmen bilden hier so genannte Grundbuchberichtigungen (beispielsweise sofern ein notariell beglaubigtes Testament oder Erbschein vorliegt).

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