Teilungserklärung
Eine so genannte Teilungserklärung wird durch den Grundstückeigentümer gegenüber dem Grundbuchamt mithilfe eines Notars übermittelt.
Hierdurch wird erklärt, dass das Eigentum des entsprechenden Grundstücks in verschiedene Anteile aufgeteilt wird. Dies ist notwendig, um beispielsweise eine Immobilie in verschiedene Wohneinheiten aufzuteilen.
