Wohnfläche/Nutzfläche

Kurz gesagt gilt: Wohnflächen sind bewohnbar und Nutzflächen nicht bewohnbar.

Zu den bewohnbaren Flächen gehören:

  • Wohnzimmer
  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Küche
  • Badezimmer
  • Abstellraum
  • Balkon bzw. Terrasse (bis zu 50 %)

Als Wohnraum gelten Räume:

  • mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m (zu 100% anrechenbar)
  • mit einer lichten Höhe von mindestens 1 m bis 2 m (zu 50% anrechenbar)
  • nicht beheizte, komplett geschlossene Wintergärten, Schwimmbäder o. Ä. (zu 50% anrechenbar)
  • Loggien, Balkone, Dachstühle, Terrassen (zwischen 25% und 50% anrechenbar)

Wie der Name es schon vermuten lässt, sind Nutzflächen Flächen, die zwar genutzt, jedoch nicht bewohnt werden. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Geschäftsräume
  • Kellerräume
  • Dachböden

Sofern Kellerräume oder Dachböden die Vorgaben der Wohnflächenverordnung erfüllen, kann eine Veränderung von Nutz- zu Wohnflächen beim zuständigen Bauamt beantragt werden.

  • Ergänzt werden Nutz- und Wohnflächen von den so genannten Verkehrsflächen. Hierzu gehören:
  • Treppen
  • Flure
  • Hallen

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