Wohnfläche/Nutzfläche
Kurz gesagt gilt: Wohnflächen sind bewohnbar und Nutzflächen nicht bewohnbar.
Zu den bewohnbaren Flächen gehören:
- Wohnzimmer
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Küche
- Badezimmer
- Abstellraum
- Balkon bzw. Terrasse (bis zu 50 %)
Als Wohnraum gelten Räume:
- mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m (zu 100% anrechenbar)
- mit einer lichten Höhe von mindestens 1 m bis 2 m (zu 50% anrechenbar)
- nicht beheizte, komplett geschlossene Wintergärten, Schwimmbäder o. Ä. (zu 50% anrechenbar)
- Loggien, Balkone, Dachstühle, Terrassen (zwischen 25% und 50% anrechenbar)
Wie der Name es schon vermuten lässt, sind Nutzflächen Flächen, die zwar genutzt, jedoch nicht bewohnt werden. Hierzu gehören beispielsweise:
- Geschäftsräume
- Kellerräume
- Dachböden
Sofern Kellerräume oder Dachböden die Vorgaben der Wohnflächenverordnung erfüllen, kann eine Veränderung von Nutz- zu Wohnflächen beim zuständigen Bauamt beantragt werden.
- Ergänzt werden Nutz- und Wohnflächen von den so genannten Verkehrsflächen. Hierzu gehören:
- Treppen
- Flure
- Hallen
