Grundsteuer 2026 in NRW
von marcel
Grundsteuer ist 2026 kein Randthema mehr. Für Eigentümer ist sie eine laufende Belastung, für Vermieter ein Bestandteil der Nebenkostenlogik, für Käufer ein Teil der „Total Cost of Ownership“. In NRW kommt 2026 eine Besonderheit hinzu: Differenzierte Hebesätze („Hebesatz-Splitting“) standen vor Gericht – und das sorgt in einigen Städten für Unsicherheit bei Bescheiden, Zahlungsabläufen und der Frage, wie stabil die kommunalen Entscheidungen sind. Für den Immobilienmarkt in Herdecke, Hagen und Umgebung gilt deshalb: Nicht das lauteste Schlagwort entscheidet, sondern die saubere Einordnung. Wer die Mechanik versteht, verhandelt besser, kalkuliert realistischer und reduziert das Risiko unangenehmer Überraschungen nach dem Kauf.
Grundsteuer 2026 in NRW: Was sich gegenüber 2025 im Marktgefühl verändert hat
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis der reformierten Bewertung erhoben. In NRW kommt das Bundesmodell zur Anwendung, während die konkrete Höhe für den einzelnen Eigentümer in der Praxis vor allem an einem Punkt hängt: am Hebesatz der Kommune. Das ist für Käufer und Verkäufer 2026 so relevant wie selten zuvor, weil Hebesätze stärker als früher als „bewegliche Größe“ wahrgenommen werden. In guten Märkten war Grundsteuer lange ein Kalkulationsposten, den man grob mitlaufen ließ. 2026 wird er häufiger aktiv diskutiert, weil in vielen Kommunen Haushaltsdruck herrscht und gleichzeitig die Akzeptanz für starke Hebesatzsprünge begrenzt ist.
Das zweite Momentum 2026 ist psychologisch, aber marktwirksam: Sobald Gerichte über Hebesätze und Differenzierungen entscheiden, entsteht bei vielen Beteiligten ein „Wartemodus“. Käufer fragen sich, ob Nebenkosten künftig steigen oder ob Kommunen nachsteuern. Verkäufer spüren, dass Unsicherheit zu Preisabschlägen führen kann, obwohl am Objekt selbst nichts „schlechter“ geworden ist. Vermieter wiederum müssen erklären, was in der Betriebskostenabrechnung wirklich abbildbar ist und was nicht. In der Summe gilt: 2026 ist weniger das Jahr einer völlig neuen Regel, sondern das Jahr, in dem Grundsteuer als Verhandlungsthema sichtbarer wird.
Für die Praxis ist wichtig, die Zuständigkeiten zu trennen. Die finanzamtliche Bewertung bildet die Grundlage, die Kommune setzt Hebesätze und erlässt Bescheide. Und wenn es rechtliche Auseinandersetzungen über Hebesatzgestaltung gibt, kann das den kommunalen Teil betreffen, ohne dass damit automatisch die gesamte Reform „fällt“. Genau diese Differenzierung hilft, Panik zu vermeiden und stattdessen sauber zu planen.
Hebesatz-Splitting vor Gericht: Warum das Urteil aus Gelsenkirchen 2026 plötzlich in Gesprächen auftaucht
In NRW wurde Kommunen die Option eröffnet, für Grundsteuer B unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen. Die Idee dahinter war politisch klar: Wohnkosten sollten stabilisiert werden, während andere Grundstücksarten stärker belastet werden konnten. 2026 ist diese Option aus einem Grund besonders präsent: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in Urteilen vom 4. Dezember 2025 höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke in bestimmten Städten als rechtswidrig bewertet. Solche Entscheidungen verändern nicht nur die Rechtslage im Detail, sondern auch die Kommunikation im Markt.
Was bedeutet das in der Praxis? Zunächst: Solange eine Entscheidung nicht rechtskräftig ist, können Kommunen unterschiedlich reagieren. Einige werten ab, warten auf schriftliche Begründungen, prüfen Rechtsmittel und passen Verwaltungsabläufe an. Für Eigentümer kann das bedeuten, dass Bescheide später kommen, Zahlungen vorläufig anders gehandhabt werden oder Hinweise der Stadt zu beachten sind. Für Käufer und Verkäufer bedeutet es vor allem eines: Die Grundsteuer kann 2026 in bestimmten Konstellationen weniger „planstarr“ wirken, wodurch Fragen zur Nebenkostenkalkulation häufiger werden.
Wichtig ist dabei, nicht in falsche Schlussfolgerungen zu springen. Ein Urteil zu differenzierten Hebesätzen ist kein Automatismus, der jeden Grundsteuerbescheid in NRW kippt. Es betrifft die konkrete Hebesatzdifferenzierung bestimmter Kommunen und die rechtliche Begründung dafür. Für Wohnimmobilien kann es trotzdem indirekte Effekte geben, weil Kommunen bei Wegfall einer Differenzierungsoption ihre Hebesatzstrategie neu austarieren müssten. Genau dieser mögliche „Nachsteuer-Effekt“ ist 2026 der Kern: Nicht die Rückabwicklung der Vergangenheit, sondern die Frage, wie Kommunen künftig Einnahmen sichern und Belastungen verteilen.
Für den Immobilienmarkt ist das ein klassischer Punkt, an dem Professionalität zählt. Wer ein Objekt bewertet oder einen Angebotspreis herleitet, sollte Grundsteuer nicht überdramatisieren, aber auch nicht ignorieren. In Exposés und Gesprächen wirkt es stark, wenn Zahlen sauber belegt sind und man zeigen kann, wie die Kommune aktuell verfährt. Unsicherheit wird dadurch kalkulierbar.
Was Eigentümer und Käufer 2026 konkret prüfen sollten
-
Welche Kommune ist zuständig und wie lauten die Hebesätze aktuell (Wohn/Nichtwohnen, sofern differenziert)
-
Ob es Hinweise der Stadt zur Grundsteuer 2026 gibt (Zahlungsaufschub, spätere Bescheide, vorläufige Handhabung)
-
Welche Werte in den Bescheiden zugrunde liegen und ob die Objektangaben plausibel sind
-
Ob Fristen für Einspruch/Widerspruch laufen und wie die Zustellung zeitlich einzuordnen ist
-
Wie die Grundsteuer in die laufende Nebenkostenkalkulation eingeht (bei Vermietung)
-
Wie Käufer die Grundsteuer in ihre monatliche Gesamtbelastung und Bankgespräche integrieren
-
Ob bei Gewerbeanteilen oder Mischnutzung besondere Risiken durch Hebesatzdifferenzierung bestehen
Verkauf, Vermietung, Finanzierung: So wird Grundsteuer 2026 zu einem steuerbaren Faktor statt einem Bauchgefühl
Für Verkäufer ist Grundsteuer 2026 vor allem Kommunikation. Käufer reagieren empfindlich auf alles, was nach „unkalkulierbar“ klingt. Das lässt sich entschärfen, indem man die aktuellen kommunalen Rahmenbedingungen transparent macht und die Zahlen sauber dokumentiert. In der Praxis reicht oft schon, den aktuellen Bescheid bereitzuhalten, den Hebesatz der Kommune zu kennen und zu erklären, ob es besondere kommunale Hinweise für 2026 gibt. Dadurch wird aus einem nebulösen Risiko ein konkreter Posten.
Für Vermieter ist 2026 ein Jahr, in dem Nebenkosten stärker erklärt werden müssen. Gerade wenn Mieter von Medienberichten verunsichert sind, hilft eine klare Einordnung: Was ist Grundsteuer im Abrechnungsjahr tatsächlich gewesen, was ist eine Prognose, und welche kommunalen Entscheidungen können die Zukunft verändern? Wer sauber abrechnet und transparent kommuniziert, reduziert Streitpotenzial. Gleichzeitig gilt: Wenn Grundsteuer in bestimmten Städten temporär anders erhoben oder später abgerechnet wird, muss die Abrechnungssystematik darauf vorbereitet sein. Hier lohnt sich eine strukturierte Dokumentation, damit später nachvollziehbar bleibt, warum Zahlungen wann geflossen sind.
Für Käufer wiederum ist Grundsteuer 2026 ein Bestandteil der „Stresstest-Rechnung“. Banken schauen zwar primär auf Einkommen, Zins und Tilgung, aber Käufer entscheiden emotional oft über die monatliche Gesamtsumme. Gerade in Märkten wie Hagen und dem Ennepe-Ruhr-Kreis, wo Preis-Leistungs-Überlegungen eine starke Rolle spielen, kann eine nachvollziehbare Nebenkostenrechnung den Ausschlag geben. Wenn Käufer wissen, dass ein Objekt nicht nur im Kaufpreis passt, sondern auch in den laufenden Kosten, steigt Abschlusswahrscheinlichkeit.
Als Immobilienfritze ist unser praktischer Ansatz 2026 deshalb: Grundsteuer wird nicht als Schlagzeile behandelt, sondern als Datenpunkt im Gesamtpaket. Bei Bewertung, Exposé und Besichtigungsgesprächen lohnt sich eine klare Linie: aktueller Stand, mögliche kommunale Dynamik, realistische Einordnung. Genau damit verhindert man, dass Gerichtsbegriffe oder Verwaltungsdetails im Verkaufsgespräch zu unnötigen Preisabschlägen führen.
Fazit
Grundsteuer 2026 in NRW ist kein Grund für Aktionismus, aber ein klarer Grund für bessere Vorbereitung. Hebesatz-Splitting und die Rechtsprechung aus Gelsenkirchen erhöhen die Aufmerksamkeit und können in einzelnen Städten Abläufe verändern. Wer seine Unterlagen sauber führt, kommunale Hinweise kennt und die Grundsteuer nüchtern in Kalkulation und Verhandlung integriert, macht aus Unsicherheit einen steuerbaren Faktor – und stärkt die eigene Position beim Verkauf, bei der Vermietung und beim Kauf.
